Lebendiges Grundgesetz,
Artikel 5.3:
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei

Die ‚Bonner Tage der Demokratie‘ boten zahlreiche Veranstaltungen an ungewöhnlichen Orten. Zu drei Veranstaltungen lud der DAAD ein.

16.05.2019

Das Grundgesetz hat sich in den 70 Jahren seit der Verabschiedung bewährt: Doch wie sieht die Lebenswirklichkeit aus? Wie steht es um grundlegende Werte wie Würde, Religionsfreiheit und Toleranz, um Gemeinwohl, Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre und Freiheit der Wissenschaft in unserer Gesellschaft?

Um den gesellschaftlichen Dialog anzuregen und verschiedene Perspektiven zusammenzubringen, diskutierten interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft.

„Die Freiheit der Wissenschaft hat bei uns in Deutschland Verfassungsrang“, sagt DAAD-Präsidentin Prof. Margret Wintermantel. „Wir müssen unseren Blick weiten: Die wichtigen Fragen unserer Zeit erfordern intensive Zusammenarbeit über die Grenzen von Ländern hinweg. Antworten können nur gefunden werden, wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der ganzen Welt frei forschen und miteinander kooperieren können. Mit seinen Programmen und Stipendien tritt der DAAD für dieses Ziel ein.“

Mit der Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre beschäftigten sich am 16. Mai:

  • Dr. Dorothea Rüland, Generalsekretärin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
  • Dr. Tanja Gabriele Baudson, Initiatorin des March for Science Germany
  • Prof. Dr. Dieter Sturma, Professor für Philosophie unter besonderer Berücksichtigung der Ethik in den Biowissenschaften an der Uni Bonn
  • Moderation: Jan-Martin Wiarda

Die Allianz der Wissenschafts-Organisationen